Hausordnung

ORDNUNG MUSS SEIN

Bei allen Fragen rund ums Haus und Serviceanfragen wenden Sie sich bitte direkt an uns!

Tel. 0151 – 2063 7257

Das Haus ist ein Nichtraucherhaus. Auf die strikte Einhaltung des Rauchverbotes weisen wir hiermit ausdrücklich hin! Das Ferienhaus darf nicht mit mehr oder anderen Personen bewohnt werden, als vertraglich vereinbart sind. Auf dem großen Esstisch finden Sie den Hausinformationsordner mit Informationen zum Haus, Ausflugstipps und nützlichen Telefon-Nummern.

Vorhandene Vorräte dürfen genutzt werden. Wir würden uns freuen, wenn bei mehr als unerheblichem Verbrauch, diese auch wieder ergänzt würden (Zucker, Salz, Kaffee etc.).

Möbel aus der Inneneinrichtung sollten nicht ins Freie getragen oder umgestellt werden. Die Sitzpolster der Außenmöbel bitte über Nacht und bei Regenwetter im Haus lagern.

An unsere geschätzten Mieter

Wir haben mit viel Freude und Liebe unser Landhaus Mühlenblick für Sie eingerichtet und hoffen, dass Sie die Einrichtung zu schätzen wissen. Wir wünschen, dass Sie sich wohl fühlen und alle Möbel und Gegenstände sorgsam behandeln. Sämtliche Gegenstände die sich im Haus befinden oder zu diesem gehören, dürfen und sollten von Ihnen genutzt werden. Bitte gehen Sie mit allem sorgsam um. Bitte verlassen Sie das Haus nach Ablauf der Mietzeit so, wie Sie es vorgefunden haben.

Fahrzeuge

Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen auf den Grünflächen ist nicht gestattet. Hierfür sind die dafür vorgesehenen Stellflächen neben dem Haus vorgesehen. Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen, noch dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt werden. Das Abstellen von Fahrrädern ist nur im Außenbereich gestattet. Ein Abstellen im Haus ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Lärm

Jeder Mieter, jede Mieterin ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr geboten.

Hunde

Die Haltung von Hunden im Mietobjekt und auf dem dazugehörigen Grundstück ist gestattet. Siehe Mietpreisaufschlag unter Preise. Bitte achten Sie darauf, Ihre vierbeinigen Lieblinge weder in den Außenanlagen, noch im Inneren des Landhauses unbeaufsichtigt zu lassen.

Hunde dürfen nicht auf Sofa, Betten, Stühle etc. Denken Sie dabei auch an andere Feriengäste ohne Hunde. Sollte durch Nichteinhaltung ein höherer Reinigungsaufwand entstehen, werden diese Kosten von der Kaution abgezogen.

Sicherheit und Hausordnung

Unter Sicherheitsaspekten sind die Haustür, Terrassentüren und die Fenster bei Abwesenheit, Sturm, Regen und Unwetter geschlossen zu halten. Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren, sowie Geruch verursachenden Stoffen im Haus und auf dem Grundstück ist untersagt.

Bei Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an der Heizung und Wasserleitungen ist sofort der Vermieter zu benachrichtigen. Der Mieter muss etwaige Schäden am Inventar und an den elektrischen Geräten sofort dem Vermieter melden.

Je nach Wetterlage im Winter, ist der Mieter für den Zeitraum seiner Buchung für den Winterdienst zuständig. Ein Schneeschieber befindet sich im Gartenhäuschen. Bei Einzug übernimmt im Vorfeld der Vermieter diese Maßnahmen um eine reibungslose Ankunft zu gewährleisten.

Bei Belegung des Hauses mit Kindern: bitte achten Sie darauf, dass die Kinder nicht an die zur Verfügung gestellten Reinigungsmittel gelangen können. Bitte beachten Sie auch, dass Sie für kleinere Kinder notwendige Sicherheitsvorkehrungen selbst treffen müssen.

Der Landhausofen ist nur von sachkundigen Erwachsenen zu betreiben. Hinweis: Die Oberfläche und Glasscheibe des Ofens können sehr heiß werden. Es dürfen keine ungeeigneten Brennstoffe (z.B. frisches Holz) verwendet werden. Geeignetes Brennholz befindet sich im Gartenhäuschen.

An- und Abreise

Die Anreise erfolgt am Anreisetag in der Regel ab 16.00 Uhr und möglichst bis 18.00 Uhr. Die geschätzte Anreisezeit ist vorab per Telefon abzusprechen, damit die Schlüsselübergabe und eine kurze Einweisung am Haus stattfinden kann. Sollten diese Zeiten nicht eingehalten werden können, so informiert der Mieter unbedingt rechtzeitig den Vermieter.

Die Abreise hat am Abreisetag bis 9.00 Uhr zu erfolgen.

Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit zwei Haustürschlüssel. Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung der Schlüssel.

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Eine kleine Bitte

Niemand wird absichtlich Sachen im Haus beschädigen. Es kann Ihnen jedoch passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Wir bitten Sie, den entstandenen Schaden schnellstmöglich mitzuteilen.

Wir möchten nicht erst nach Ihrer Abreise bzw. wenn die nächsten Mieter eingezogen sind, den Schaden feststellen müssen. Beschädigte Gegenstände sind spätestens mit der Schlüsselabgabe zu melden. Nur so können wir als Vermieter eine gleichbleibende Ausstattung gewährleisten.